Kommentar
Maßnahmen und Grundsätze wie die oben genannten - und vielleicht fallen Ihnen noch weitere ein - müssen vor Beginn des Überprüfungsprozesses festgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden. Ein Punkt, der hier unter den Grundsätzen nicht erwähnt wird, ist, dass das Ergebnis des Überprüfungsprozesses und die Gründe, warum Änderungen beschlossen wurden, allen Beteiligten klar mitgeteilt werden müssen und dass Zeit für Fragen und Klarstellungen zur Verfügung stehen muss, insbesondere wenn sich Auswirkungen auf ihre künftige Arbeit ergeben.
Möglicherweise ist es nicht möglich oder praktisch nicht machbar, alle Interessengruppen in den Überprüfungs- und Aktualisierungsprozess einzubeziehen. Wenn es machbar ist, ist es wahrscheinlicher, dass Interessensgruppen, wie z. B. Vertreter:innen der Dozierenden und vielleicht auch der Studierenden, im Rahmen einer Konsultation um ihre Meinung gebeten werden. Gelegenheiten, an der Entscheidungsfindung mitzuwirken, sind unter solchen Umständen zwar selten, es sei denn, das Fachwissen und die Erfahrung bestimmter Dozierenden sind unverzichtbar, aber sie werden von den Beteiligten in der Regel sehr begrüßt und können die Teamarbeit erheblich verbessern.